Teilnahmebedingungen Partnerprogramm
Stand: 6. September 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Partnerprogramm von Certoro unter certoro.de/partner (nachfolgend „Partnerprogramm"). Anbieter ist die Sailshi UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstrasse 8, 69214 Eppelheim, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 759415, vertreten durch den Geschäftsführer Arman Kasbar (nachfolgend „Anbieter"). Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum unter certoro.de/impressum.
Über das Partnerprogramm können Sie Kunden für die Software Certoro werben und erhalten dafür eine Provision nach Maßgabe dieser Bedingungen.
Abweichende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Für die Nutzung von Certoro als Kunde gelten gesonderte Nutzungsbedingungen; diese Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich das Partnerverhältnis.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen und Zustandekommen
Am Partnerprogramm können Sie nur als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB teilnehmen, das heißt in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Ein Partnerverhältnis mit Verbrauchern kommt nicht zustande.
Die Teilnahme setzt ein eigenes Partnerkonto voraus. Das Partnerkonto ist vom Kundenkonto getrennt und erfordert eine eigene Registrierung mit Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse. Bei der Registrierung müssen Ihre Angaben wahr und vollständig sein; Änderungen haben Sie unverzüglich im Partnerkonto nachzutragen.
Mit dem Absenden der Registrierung geben Sie ein Angebot auf Abschluss des Partnervertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter Ihr Partnerkonto freischaltet. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht; der Anbieter kann die Freischaltung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Sie werden als selbständiger Unternehmer tätig. Sie sind nicht ständig mit der Vermittlung betraut, nicht zur Vermittlung verpflichtet und nicht berechtigt, den Anbieter zu vertreten, in seinem Namen Erklärungen abzugeben oder Zahlungen entgegenzunehmen. Ein Handelsvertreter-, Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis wird nicht begründet.
§ 3 Partnerkonto und Empfehlungscode
Nach der Freischaltung erhalten Sie im Partnerdashboard unter certoro.de/partner Ihren persönlichen Empfehlungscode und Ihren Partnerlink (certoro.de/?ref=IHR-CODE). Das Dashboard zeigt Ihnen Klicks, zugeordnete Registrierungen und den Stand Ihrer Provisionen.
Den Empfehlungscode wählen Sie selbst (zulässig sind Kleinbuchstaben a–z, Ziffern 0–9 und Bindestrich, 3 bis 30 Zeichen) oder lassen ihn vom Anbieter erzeugen. Der Code darf keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine fremden Marken- oder Namensrechte, und nicht irreführend sein. Der Anbieter kann einen rechtsverletzenden oder irreführenden Code sperren und Ihnen einen Ersatzcode zuteilen.
Zugangsdaten zum Partnerkonto sind vertraulich zu behandeln. Sie tragen die Verantwortung für Handlungen, die über Ihr Partnerkonto vorgenommen werden.
§ 4 Vermittlung und Zuordnung
Die Zuordnung geworbener Kunden erfolgt ohne Cookies und ohne Zugriff auf Endgeräte (§ 25 TDDDG). Ruft ein Interessent Ihren Partnerlink auf, wird Ihr Empfehlungscode bei der Registrierung in ein sichtbares Feld „Empfehlungscode" vorausgefüllt. Alternativ kann der Kunde Ihren Code bei der Registrierung von Hand eintragen. Klicks auf Partnerlinks zählt der Server ohne Gerätezugriff.
Eine Vermittlung liegt vor, wenn ein Kunde bei Abschluss seiner Registrierung Ihren Empfehlungscode angibt und der Anbieter die Registrierung Ihrem Partnerkonto zuordnet. Maßgeblich ist allein der bei Abschluss der Registrierung angegebene Code; eine nachträgliche Zuordnung ist ausgeschlossen. Gibt der Kunde keinen oder einen fremden Code an, entsteht kein Anspruch.
Nicht als Vermittlung gilt das Werben des eigenen Kundenkontos oder eines Kontos, das wirtschaftlich Ihnen selbst zuzurechnen ist (Eigenwerbung). Solche Registrierungen begründen keinen Provisionsanspruch.
§ 5 Provision, Sonderprämie und Bonus
Sie erhalten eine Provision auf den Netto-Zahlbetrag (Zahlbetrag ohne Umsatzsteuer) jeder Zahlung, die der geworbene Kunde innerhalb der ersten 12 Monate nach der Vermittlung an den Anbieter leistet. Erfasst sind alle Zahlungen des Kunden für Certoro, insbesondere für Abonnements und Guthabenpakete.
Nicht provisionsfähig ist das Privat-Abo für Verbraucher (Tarif „Privat", derzeit 2,49 € brutto im Monat). Es zählt auch nicht als gereifter Kunde im Sinne des § 6 und damit nicht für die Staffelung nach Abs. 3 oder den Bonus nach Abs. 5. Guthabenkäufe von Privatkonten sind dagegen provisionsfähig. Diese Regelung gilt ab dem 6. September 2026 und betrifft ausschließlich einen Tarif, der zuvor nicht angeboten wurde; bestehende Provisionsansprüche bleiben unberührt.
Die Höhe der Provision richtet sich nach der Anzahl Ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung bereits gereiften Kunden (§ 6): 25 % bis einschließlich 9 gereifte Kunden, 30 % ab 10 gereiften Kunden, 35 % ab 20 gereiften Kunden.
Abweichend hiervon erhalten Sie für den ersten Vertragsabschluss eines geworbenen Kunden pauschal 250 Euro anstelle der prozentualen Provision, wenn der Kunde bei diesem ersten Abschluss unmittelbar den größten verfügbaren Tarif im Jahresabo bucht. Diese Pauschale ersetzt die Provision nur für den betreffenden Abschluss; spätere Zahlungen desselben Kunden werden wieder nach Abs. 3 berechnet. Die Pauschale durchläuft dieselbe Stornofrist wie eine Provision (§ 6).
Erreichen Sie insgesamt 50 gereifte, unterschiedliche Kunden, zahlt der Anbieter Ihnen einmalig zusätzlich einen Bonus von 1.000 Euro. Der Bonus wird nur einmal je Partnerkonto gewährt; da er erst entstehen kann, nachdem die zugrunde liegenden Kunden ihre eigene Stornofrist bereits durchlaufen haben, besteht für den Bonus selbst keine zusätzliche Wartefrist. Sinkt die Zahl Ihrer gereiften Kunden durch eine Rückerstattung oder Rückbuchung nach § 6 Abs. 2 wieder unter 50, entfällt der Bonus rückwirkend; erreichen Sie die Zahl später erneut, lebt er wieder auf.
Staffelung, Pauschale und Bonus gelten für Partnerkonten, die ab dem 31. August 2026 registriert wurden. Für zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Partnerkonten gilt bis auf Weiteres unverändert eine Provision von pauschal 25 % ohne Staffelung, Pauschale oder Bonus; eine Umstellung erfolgt erst nach gesonderter Ankündigung mit vier Wochen Vorlauf gemäß § 11.
Die Frist von 12 Monaten nach Abs. 1 beginnt mit der Zuordnung der Registrierung nach § 4 Abs. 2. Für Zahlungen, die nach Ablauf dieser Frist beim Anbieter eingehen, entsteht kein Provisionsanspruch.
Bemessungsgrundlage ist der tatsächlich gezahlte Betrag. Rabatte, Gutschriften und sonstige Preisnachlässe mindern die Bemessungsgrundlage. Zahlt der Kunde nicht oder nicht vollständig, entsteht insoweit kein Anspruch.
Mit der Provision, der Pauschale und dem Bonus sind sämtliche Aufwendungen des Partners abgegolten. Ein Aufwendungsersatz findet nicht statt.
§ 6 Stornofrist und Rückbelastung
Provisionen und die Pauschale nach § 5 Abs. 4 werden zunächst als vorläufig geführt und erst 60 Tage nach Eingang der zugrunde liegenden Zahlung endgültig Ihrem Provisionsguthaben gutgeschrieben (Stornofrist).
Wird eine Zahlung ganz oder teilweise zurückerstattet oder zurückgebucht (etwa durch Rückerstattung, Lastschrift-Rückgabe oder Chargeback), entfällt der darauf entfallende Provisionsanspruch rückwirkend; das Gleiche gilt für einen Bonus nach § 5 Abs. 5, dessen Voraussetzungen dadurch entfallen. Bereits gutgeschriebene Beträge werden mit Ihrem Provisionsguthaben verrechnet; reicht das Guthaben nicht aus, kann der Anbieter die Verrechnung mit künftigen Provisionen vornehmen oder bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern.
§ 7 Auszahlung, Gutschriftverfahren und Steuern
Die Auszahlung erfolgt auf Ihre Anforderung, sobald Ihr endgültig gutgeschriebenes Provisionsguthaben mindestens 50 Euro beträgt. Ausgezahlt wird per Überweisung auf ein von Ihnen benanntes Konto innerhalb des SEPA-Raums.
Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG: Der Anbieter erstellt über die auszuzahlenden Provisionen eine Gutschrift und stellt sie Ihnen im Partnerdashboard bereit; Sie stellen keine eigene Rechnung. Widersprechen Sie einer Gutschrift, verliert sie ihre Wirkung als Rechnung; die Auszahlung erfolgt dann erst nach Klärung.
Für die Abrechnung teilen Sie dem Anbieter mit: Ihren vollständigen Namen beziehungsweise Ihre Firma einschließlich Rechtsformzusatz, Ihre vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land), den Kontoinhaber, Ihre IBAN sowie – bei einer Bankverbindung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – den BIC, Ihren umsatzsteuerlichen Status (Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG) und Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Ihre Steuernummer. Die Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers ist nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG zwingender Bestandteil der Gutschrift; ohne sie darf der Anbieter keine Gutschrift ausstellen und keine Auszahlung vornehmen. Änderungen haben Sie unverzüglich mitzuteilen; das gilt insbesondere für einen Wechsel des umsatzsteuerlichen Status. Für Nachteile aus veralteten Angaben ist der Anbieter nicht verantwortlich.
Unterliegen Sie der Regelbesteuerung, wird die gesetzliche Umsatzsteuer in der Gutschrift ausgewiesen und zusätzlich ausgezahlt. Sind Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG, erfolgt die Gutschrift ohne Umsatzsteuerausweis. Bei Partnern mit Sitz außerhalb Deutschlands richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den gesetzlichen Vorschriften, gegebenenfalls im Verfahren der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge).
Die Versteuerung der Provisionen ist allein Ihre Sache. Sie sind für die ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung aller auf die Provisionen entfallenden Steuern und Abgaben selbst verantwortlich.
Bei Beendigung des Partnerverhältnisses wird ein verbleibendes, endgültig gutgeschriebenes Guthaben nach Ablauf der letzten Stornofrist auch dann ausgezahlt, wenn es 50 Euro unterschreitet.
§ 8 Pflichten des Partners
Sie sind verpflichtet, Ihre Empfehlungen als Werbung offenzulegen. Den kommerziellen Zweck Ihrer Veröffentlichungen und den Umstand, dass Sie für Vermittlungen eine Provision erhalten, müssen Sie kenntlich machen, soweit er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt (§ 5a Abs. 4 UWG) – etwa durch eine deutliche Kennzeichnung wie „Werbung" oder „Anzeige".
Unzulässig sind alle unlauteren Werbemethoden, insbesondere:
a) unverlangte elektronische Werbung (Spam), insbesondere E-Mail-, Messenger- oder SMS-Werbung ohne die erforderliche Einwilligung des Empfängers (§ 7 UWG);
b) Brand-Bidding: das Buchen von Suchmaschinenanzeigen auf die Marke oder Bezeichnung „Certoro" oder verwechslungsfähige Schreibweisen sowie die Registrierung oder Nutzung von Domains, die „Certoro" oder verwechslungsfähige Zeichenfolgen enthalten;
c) Täuschung, insbesondere unwahre oder irreführende Angaben über Certoro, seine Funktionen, Preise oder Erkennungsqualität, das Auftreten als Anbieter oder im Namen des Anbieters sowie das Erwecken des Eindrucks eines amtlichen oder offiziellen Angebots;
d) Eigenwerbung im Sinne des § 4 Abs. 3 sowie Selbstregistrierungs-Ketten, also das Anlegen oder Veranlassen von Kundenkonten ohne echtes Nutzungsinteresse, um Provisionen auszulösen;
e) die technische Manipulation der Zuordnung, insbesondere das automatisierte Erzeugen von Klicks oder Registrierungen und das ungefragte Eintragen des eigenen Codes in fremde Registrierungen.
Sie halten bei Ihrer Werbung alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ein, insbesondere das Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht. Von Ansprüchen Dritter, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen, stellen Sie den Anbieter frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 9 Werbemittel
Der Anbieter kann Ihnen Werbemittel bereitstellen, etwa Logos, Banner und Textbausteine. Daran erhalten Sie ein einfaches, nicht übertragbares, jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht ausschließlich zur Bewerbung von Certoro im Rahmen des Partnerprogramms. Werbemittel dürfen außer in der Größe nicht verändert werden.
Eigene Werbeaussagen müssen sachlich zutreffend sein und dürfen keine Eigenschaften oder Ergebnisse zusichern, die der Anbieter selbst nicht zusichert. Preisangaben müssen dem jeweils aktuellen Stand der Preisübersicht auf certoro.de entsprechen.
Mit Beendigung des Partnerverhältnisses oder auf Verlangen des Anbieters haben Sie die Nutzung der Werbemittel und der Marke „Certoro" einzustellen und Partnerlinks zu entfernen.
§ 10 Laufzeit, Kündigung und Ausschluss
Das Partnerverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können es jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei Verstößen gegen § 8, bei falschen Angaben nach § 2 Abs. 2 oder § 7 Abs. 3 sowie bei Wegfall Ihrer Unternehmereigenschaft. In diesen Fällen kann der Anbieter Sie vom Partnerprogramm ausschließen und das Partnerkonto sperren.
Mit Wirksamwerden der Beendigung endet die Teilnahme; für Zahlungen geworbener Kunden, die danach beim Anbieter eingehen, entsteht kein Provisionsanspruch mehr. Bis dahin erdiente Provisionen bleiben unberührt und werden nach Ablauf der Stornofrist nach § 6 gemäß § 7 ausgezahlt.
Bei einem Ausschluss wegen Spam, Brand-Bidding, Täuschung, Eigenwerbung oder Selbstregistrierungs-Ketten verfallen Provisionen, die auf dem Verstoß beruhen, auch soweit sie bereits gutgeschrieben sind; noch nicht endgültig gutgeschriebene Provisionen verfallen insgesamt, wenn sie ohne den Verstoß nicht entstanden wären. Weitergehende Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
§ 11 Änderung und Einstellung des Programms
Der Anbieter kann diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, insbesondere die Provisionshöhe, den Provisionszeitraum und die Auszahlungsmodalitäten. Über Änderungen werden Sie mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform informiert. Widersprechen Sie nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widersprechen Sie, kann jede Seite das Partnerverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung beenden.
Der Anbieter kann das Partnerprogramm insgesamt mit einer Frist von vier Wochen in Textform beenden.
Änderungen und die Einstellung des Programms lassen bis dahin erdiente Provisionen unberührt; sie werden nach den bei ihrer Entstehung geltenden Bedingungen abgerechnet und ausgezahlt.
§ 12 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Anbieter schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit des Partnerdashboards und keine bestimmte Anzahl von Vermittlungen, Klicks oder Umsätzen.
§ 13 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies zur Durchführung des Partnerprogramms erforderlich ist, insbesondere zur Kontoführung, Zuordnung, Abrechnung und Auszahlung. Die Zuordnung geworbener Kunden erfolgt ohne Cookies und ohne Speicher- oder Lesezugriff auf Endgeräte. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter certoro.de/datenschutz.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Partnerverhältnis der Sitz des Anbieters.
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Partnerverhältnis bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt. Aufrechnen können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.